Fallbegleitung
Die Funktion der Fallbegleitung ist es, den Gesamtüberblick zu bewahren.
Die Fallbegleitung stellt eine Kontaktperson dar für alle an der Hilfe Beteiligten. Sie verfolgt die Entwicklung der Maßnahme aus einem größeren Abstand heraus. Diese Distanz erlaubt es ihr, den Hilfeverlauf aus einer Meta-Ebene zu reflektieren und mitzugestalten.
System der Fallbegleitung
Flankierend zur Fachkraft, die die kontinuierlichen und regelmäßigen Kontakte innerhalb der Hilfe gewährleistet, bildet die Fallbegleitung eine zusätzliche Kontaktperson für alle an der Hilfe Beteiligten. Sie agiert mit einer größeren Distanz zum Hilfe-System.
Die Klientinnen bzw. Klienten, die Fachkraft und die Fallbegleitung reflektieren regelmäßig gemeinsam den Hilfeverlauf. Die daraus erarbeiteten Kurzzeitziele orientieren sich an der Erreichung der Hilfeplanziele. Das Jugendamt erhält in Abständen ein Update über den aktuellen Stand der Maßnahme.
Die Fallbegleitung bündelt Informationen und leistet Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der Hilfeplanziele. Diese werden nicht aus den Augen verloren, das Vier-Augen-Prinzip und die kollegiale Beratung sind stets gewährleistet. Da die Fallbegleitung den Maßnahmenverlauf kennt, kann sie fundiert komplexe Situationen mit beurteilen und Gefahren einschätzen.