Fallbegleitung

Unsere Fallbegleitung besucht sechs- bis zehnwöchentlich die Familien bzw. die Jugendlichen und gibt eine Rückmeldung (Update) an das Jugendamt. Als Kontaktperson aller am Hilfeverlauf Beteiligten bilden sie eine zusätzliche Ansprechperson für die Klienten.

System der Fallbegleitung

Unsere Fallbegleitung besucht im Rahmen der kontinuierlichen Betreuungsarbeit sechs- bis zehnwöchentlich die Familien bzw. die Jugendlichen. Die Klientinnen bzw. Klienten, die Fachkraft und die Fallbegleitung reflektieren gemeinsam den Hilfeverlauf und entwickeln neue Kurzzeitziele für die nächsten Wochen. Die Kurzzeitziele orientieren sich an der Erreichung der Hilfeplanziele. Das Jugendamt erhält im Anschluss per Email ein Update über den Stand der Maßnahme.

Als Kontaktperson für alle am Hilfeverlauf Beteiligten ist die Fallbegleitung zusätzliche Ansprechperson für die Klientinnen bzw. den Klienten.

Die Fallbegleitung verfolgt die Entwicklung der Maßnahme aus einem größeren Abstand als die Fachkraft. Diese Distanz erlaubt es ihr, den Fallverlauf aus einer Meta-Ebene zu reflektieren und aktiv mitzugestalten. Sie bündelt Informationen und leistet Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der Hilfeplanziele. Diese werden nicht aus den Augen verloren, das Vier-Augen-Prinzip und die kollegiale Beratung sind stets gewährleistet, Vertretungen sind gesichert.

Aufgabenverteilung zwischen Fachkraft und Fallbegleitung
Aufgabenverteilung zwischen Fachkraft und Fallbegleitung
Bearbeitung der Ziele zwischen den Hilfeplangesprächen
Bearbeitung der Ziele zwischen den Hilfeplangesprächen